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Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion geht mit einer behindertenrechtlichen Offensive in den parlamentarischen Herbst. So werden auf den verschiedenen politischen Ebenen Anträge zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eingebracht und wird für deren Umsetzung geworben.

Den Aufschlag macht der heute eingereichte Gesetzesantrag zur Erhöhung des Landespflegegeldes. Dieses wird zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen gezahlt. Dabei werden die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz unabhängig vom sonstigen Einkommen und Vermögen gewährt, da sie keine Leistungen der Sozialhilfe darstellen und um den anspruchsberechtigten Menschen eine selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Dabei wurden die Zahlungen in Brandenburg seit 2018 nicht mehr angepasst. Die Corona-Pandemie sowie die inflationsbedingten Preissteigerungen bedeuten jedoch gerade für Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen. Aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen ist es ihnen – anders als Menschen ohne Behinderungen – oft nicht möglich, diese durch Mehrarbeit oder eine bezahlte Nebentätigkeit auszugleichen.

Daher schlägt BVB / FREIE WÄHLER eine 10%-ige sowie bzw. bei Blinden eine 20%-ige Erhöhung vor. Letztgenannte Erhöhung begründet sich aus den besonderen Zusatzbelastungen, die sich aus dieser Behinderung ergeben. Zudem liegt Brandenburg derzeit auf dem vorletzten Platz der gewährten Zahlung im Ländervergleich: Aktuell werden monatlich 346 Euro gezahlt, nur ein Bundesland zahlt weniger. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 470 Euro. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung würde man sich mit 415 Euro immerhin im ostdeutschen Durchschnitt bewegen.

Im Streben nach Barrierefreiheit soll zudem im Landkreis Barnim das zusätzliche Angebot zur Verwendung der Leichten Sprache etabliert werden. Eine barrierefrei gestaltete Umwelt erleichtert allen Menschen die Teilhabe am Leben, hierzu gehört auch die politische Arbeit.  Leichte Sprache ist eine vereinfachte Sprache und Schrift, die bestimmten Regeln unterliegt. Sie soll Menschen mit einer Leseschwäche, Lerneinschränkung oder geistigen Behinderung Zugang zu Informationen ermöglichen. So sieht der aktuelle Antrag vor, dass Anträge und Beschlussvorlagen neben ihrer amtlichen Fassung auch in leicht verständlicher Sprache veröffentlicht werden, um so für alle Bürger verständlich zu sein: Kinder, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder einer Leseschwäche sowie auch Menschen mit Behinderung. Auf diesem Wege wird nicht nur eine theoretische, sondern auch praktische Mitwirkungsmöglichkeit für alle geschaffen.

Des Weiteren wird in der Stadt Bernau die Einrichtung der Stelle eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen angestrebt. Hierzu soll ein gemeinsamer Antrag mit den Grünen eingebracht werden, der die Stelle des hauptamtlichen, aber weisungsungebundenen Behindertenbeauftragten definieren soll. Nahezu alle Kommunen über 30.000 Einwohner verfügen über eine solche Stelle, Bernau mit 45.000 Einwohnern hingegen nicht. Kommunale Behindertenbeauftragte vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen vor Ort. Sie setzen die UN-Behindertenrechtskonvention als nationales Recht um, die die Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben frei von Behinderungen und Diskriminierung zu ermöglichen. Hierbei kann ein unabhängiger Beauftragter fachkundig auf bestehende Probleme und erforderliche Maßnahmen hinweisen.

BVB / FREIE WÄHLER setzt auf eine positive Beratung mit den anderen demokratischen Fraktionen, um mögliche und dringend nötige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Lesen sie das Gesetz hier – „Drittes Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes“