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Die Mehrheit des Brandenburger Landtages hat in der jüngsten Landtagssitzung den Gesetzesantrag von BVB / FREIE WÄHLER auf Verbot der Errichtung von Windrädern in Wäldern abgelehnt.

Die Vorlage sah vor, dass im Interesse des Natur- und Artenschutzes das Waldgesetz dahingehend geändert wird, dass zukünftig keine Windkraftanlagen mehr in Wäldern errichtet werden können. Im Thüringer Landtag wurde im Dezember parteiübergreifend (einstimmig!) ein Gesetz beschlossen, das die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten ausschließt. Die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion passte dieses an das Brandenburger Recht an und reichte es als Gesetzesantrag ein. Die klare Mehrheit des Landtages lehnte jedoch ab. Begründung: Der Schutz des Waldes stünde den Ausbauzielen der Windkraft entgegen.

Den Sinn dieser Ausbauziele konnte angesichts bestehender Windkraft-Überkapazitäten keine der ablehnenden Fraktionen plausibel erklären. Ebenso wenig, warum ihre Parteikollegen in Thüringen den Wald schützen, während sie ihn in Brandenburg trotz bereits jetzt erheblich höherer Windrad-Dichte für weitere Anlagen abholzen wollen. Während in Thüringen aktuell zirka 900 Windräder stehen, sind es in Brandenburg bereits 3.900. So wurde unter anderem auch behauptet, dass Teile des Brandenburger Waldes wertlos seien, sodass dessen Abholzung gerechtfertigt sei. BVB / FREIE WÄHLER weist nachdrücklich darauf hin, dass Brandenburg eine der höchsten Windraddichten aller Bundesländer aufweist. Es ist und bleibt wichtig, sich weiterhin für den Schutz von Wald und Artenvielfalt einzusetzen. Dies trifft insbesondere auf die zunehmende Tötung und Vergrämung von geschützten Greifvögeln zu. Zudem will BVB / FREIE WÄHLER zeigen, dass der weitere Zubau von Überkapazitäten im Bereich Windkraft keinen Beitrag dazu leistet, Brandenburgs Energieversorgung sauber zu machen.

Lesen Sie den Antrag hier.

Zudem ergaben verschiedene parlamentarische Anfragen des Landtagsabgeordneten Péter Vida weitere problematische Erkenntnisse.

Eine Anfrage ergab, dass die Regierungskoalition ihr Versprechen nach größeren Mindestabständen von mindestens 1.000 Metern (an vorbelasteten Standorten 1.500 Metern) nicht eingelöst hat. Im Barnim gelten für Windkraftanlagen weiterhin nur verbindliche Mindestabstände von 800 Metern zur Wohnbebauung.

Lesen Sie die Antwort auf die Anfrage hier.

Dies gilt auch für Repowering. Viele kleine Altanlagen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren durch die aktuellen, bis zu 240 Meter hohen Anlagen ersetzt. Die Weigerung, die Mindestabstände an die gestiegene Anlagengröße anzupassen, dürfte in Zukunft immer häufiger zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte führen. Wie etwa in Teilen von Bernau, wo BVB / FREIE WÄHLER vor einiger Zeit Messungen durchsetzen konnte.

Doch solche Messungen sind selten. Mittlerweile behauptet die Landesregierung sogar, dass ihr keine Beschwerden aus dem Gebiet Nibelungen/Pankeborn bekannt seien, was offenkundig abwegig ist. Scheinbar wird erwartet, dass sich Bewohner persönlich einzeln beim Landesamt für Umwelt melden. Aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER muss diese Verwaltungspraxis dringend geändert werden. Auch gebündelt vorgetragene Beschwerden müssen ernst genommen und berücksichtigt werden.

Lesen Sie die Antwort auf die Anfrage hier.

BVB / FREIE WÄHLER spricht sich weiterhin für einen konsequenten Natur- und Anwohnerschutz aus. Hierbei müssen die Belange der Betroffenen endlich mehr Gewicht erhalten.

Presseecho:

„Windrad-Bau in Brandenburger Wäldern bleibt erlaubt“ – Bernau Live, 02.02.2021