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Landtagsdebatte: Landesregierung tut weiterhin so, als hätte sie mit der Lage der Altanschließer nichts zu tun

In der Landtagsdebatte vom 15.12.2017 machte Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) klar, dass das Land nun handeln und klare Richtlinien zum Umgang mit Altanschließerklagen geben muss. Viele Betroffene müssen sich trotz klarer Rechtslage weiterhin durch alle gerichtlichen Instanzen kämpfen. Mit allen juristischen Tricks versuchen Abwasserzweckverbände, sich aus der Verantwortung zu stehlen. In Strausberg warten viele Betroffene weiterhin auf ihr Geld, weil der dortige Verband meint, nach dem Beitritt zweier Dörfer zum Verbandsgebiet neu gegründet worden zu sein. Der Verweis des Landes auf die alleinige Zuständigkeit der Kommunen bei Altanschließerproblemen ist nicht haltbar, das Land kann nicht länger tatenlos danebenstehen.

Bis jetzt gibt es 20 Urteile der Landgerichte Frankfurt (Oder) und Cottbus, die Staatshaftungsklagen im Sinne betroffener Bürger entschieden haben. Da die Staatshaftung in Brandenburg noch Gesetz ist, können Behörden bei schuldhaftem Handeln zum Schadenersatz verurteilt werden. Die Fälle werden jetzt vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Die Regierungskoalition forderte Vida auf: „Seien Sie großzügig und entscheiden unabhängig davon für die Betroffenen.“ Leider vergeblich. Regierungskoalition und Landesregierung – allen voran Innenminister Schröter – weisen die Forderung zurück und tun weiterhin so, als hätten sie an der Entstehung des Problems keinen Anteil. 

Rede Péter Vida

Kurzintervention Péter Vida kontra Innenminister Karl-Heinz Schröter

 

Presseecho:
Haushalte warten auf ihr Geld – Altanschließer: Ein Urteil und kein Rechtsfrieden – MAZ 15.12.2017