Antrag von BVB/FREIE WÄHLER auf Rückzahlung verfassungswidriger Altanschließerbeiträge und finanzielle Unterstützung abgelehnt – SPD und Linke brechen Versprechen
Das Gutachten zu den Altanschließern – von der Landesregierung selbst in Auftrag gegeben – hatte ein eindeutiges Ergebnis. Die verfassungswidrig erhobenen Beiträge sind zurückzuzahlen. Im Sinne des Rechtsfriedens sollte dies auch dann erfolgen, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Vor Ort laufen die Lokalvertreter und Abgeordneten der SPD umher und behaupten, die Situation der Betroffen zu verstehen und auf ihrer Seite zu stehen. Und sich für eine Lösung einzusetzen.
Nun sollte man glauben, dass endlich im Landtag gehandelt wird, damit Rechtssicherheit herrscht und die verfassungswidrig erhobenen Beiträge in Brandenburg einheitlich und flächendeckend zurückgezahlt werden. Und dass das Land den Abwasserzweckverbänden dabei finanziell unter die Arme greift. Doch von Rot-Rot kommt kein Antrag in diese Richtung. Statt dessen stellte nun BVB / FREIE WÄHLER einen Antrag.
Doch am 15.07.2016 lehnte SPD und Linke im Landtag geschlossen alle Anträge zu Gunsten der Altanschließer ab. Auch Abgeordnete, die vor Ort den Betroffenen Hilfe versprochen haben stellen sich im Landtag quer. Darunter unter anderem Ralf Christoffers (Linke), Britta Stark (SPD) und Britta Müller (SPD) aus dem Barnim.
Auch Sylvia Lehmann (SPD), die vor zwei Monaten in der Presse ihren Einsatz für die Altanschließer in Dahme-Spreewald heuchelte. Und dabei unter anderem forderte, dass den Abwasserzweckverbänden finanziell geholfen werden müsse. Aber wenn im Landtag ein entsprechender Antrag zur Abstimmung steht, wendet sich ihre Meinung plötzlich um 180° und sie stimmt dagegen.
Auch die Grünen fielen in ihren alten Trott zurück, das „Rechtsempfinden der sogenannten Altanschließer“ als belanglos anzusehen Eigentlich hatte sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Blamage der Grünen, die Verfassungswidrigkeit zu erkennen eine Meinungsänderung angedeutet. Doch im Abstimmungsverhalten findet sich dies leider nicht wieder.
Auch die Regierung versucht mit Lügen über angebliche Handlungsunfähigkeit ihre Hände in Unschuld zu waschen. Der Innenminister behauptet dreist, er hätte keine Möglichkeiten, die Abwasserzweckverbände zu einem einheitlichen Vorgehen und einer aus dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zwingend gebotenen Rückzahlung zu bewegen. Dies sagt der selbe Innenminister, der in mehreren Rundschreiben die Abwasserzweckverbände davon abhielt, Rückzahlungen vorzunehmen. Dazu hatte er offensichtlich die Möglichkeiten!
Wir wiederholen hiermit unser Versprechen: Wir werden am Ball bleiben und nicht locker lassen, bis die letzten Altanschließer ihr Geld zurück erhalten haben. Und wir halten unsere Versprechen!