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Christoph Schulze: Finanzieller „Neustart“ & rechtliche Prüfung, ob Verantwortliche für Altanschließer-Problem zur Rechenschaft gezogen werden können

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat neue Bewegung in das Altanschließer-Problem gebracht: Ansprüche von Betroffenen auf Staatshaftung sind demnach legitim. Die Urteilsbegründung lag jedoch bis zum Ende der Einreichungsfrist nicht vor. Aus diesem Grund reichten wir unseren Antrag noch nicht ein, da wir die Urteilsbegründung erst prüfen wollen. Die CDU stellte hingegen nun einen Antrag, ohne die Urteilsbegründung zu kennen – aus Sicht von Christoph Schulze (BVB / FREIE WÄHLER) ein unseriöser Schnellschuss. Zudem kritisierte er, dass die CDU sich nun als Kämpfer für die Altanschließer aufspielt, obwohl sie 2004 als Regierungspartei selbst das Problem geschaffen hat und sich noch im September 2015 dagegen wehrte, die verfassungswidrige Praxis der Altanschließerbeiträge abzuschaffen.

Inzwischen ist absehbar: Mit dem Urteil in Frankfurt/Oder ergibt sich eine neue rechtliche und finanzielle Baustelle in Brandenburg. Die Schadensersatzforderungen können nicht auf die Gebühren umgelegt werden. Somit ist bei den Zweckverbänden ein riesiges Finanzloch absehbar.

Kredite der Landesregierung zur Lösung sind ein Treppenwitz, der die Kosten nur in die Zukunft verschiebt, so Schulze. Der einzig gangbare Weg: eine Übernahme der Schulden durch das Land und ein finanzieller Neustart im Bereich Abwasser im Land Brandenburg. Wird dieser nicht genutzt, sind die Folgen jahrelange Rechtsunsicherheit und Gerichtsprozesse. Auf Dauer kommt ein solcher „Neustart“ günstiger als ein jahrelanges Herumdoktern an den Symptomen. 

Des Weiteren kündigte Christoph Schulze an, rechtlich zu prüfen, inwiefern die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Sowohl auf Ebene der Landesregierung als auch bei den Abwasserzweckverbänden sind Fehler gemacht worden, die teilweise als Straftaten gewertet werden können. Als Beispiele nannte er insbesondere die jahrelange Versendung verfassungswidriger Beitragsbescheide nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2013 (das damals mit der Begründung, das gelte nur in Bayern, nicht in Brandenburg, ignoriert wurde). Zudem haben sich einige Abwasserzweckverbände auch nach dem expliziten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts im November 2015 störrisch gezeigt. Die Geschädigten warten weiter auf ihre Rückzahlungen, offensichtlich werden hier Gerichtsurteile nur „nach Kassenlage“ umgesetzt. Die Verbandsvorsteher dieser Verbände sollten sich „warm anziehen“. 

Die Musterklage der Verbände gegen das Land nannte Schulze ein Ablenkungsmanöver. Es soll die Bürger davon ablenken, dass auch die Verbände eine Mitschuld tragen und sie so von einer Klage gegen die Verbände abhalten. Unterstützt wurde er in dieser Position von Rechtsanwalt Frank Mittag, der die Kläger im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte. Auch Tom Kaiser vom Wassernetz Brandenburg pflichtete ihm bei und betonte, dass die Musterklagen der Verbände die Klagen der Betroffenen nicht tangieren. Die beiden Verfahren seien strikt voneinander getrennt zu betrachten.

Presseecho:
Strafanzeigen zur Altanschließermisere – Neues Deutschland 17.05.2017
Rot-Rot erwägt weiteres Kreditprogramm zu Altanschließern – dpa 16.05.2017 (u. a. MOZ, Lausitzer Rundschau …)

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Musterklage ist ein Ablenkungsmanöver – MAZ 16.05.2017