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Fusionen und Neugründungen begründen laut Bundesverwaltungsgericht keine neuen Anschlussbeiträge – BVB / FREIE WÄHLER fordert Landesregierung per Antrag auf, Abwasserzweckverbände zur Rückzahlung anzuweisen

 Auch mehr als sechs Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Verfassungswidrigkeit der Beitragspraxis in Brandenburg im Bereich der sog. Altanschließerbeiträge festgestellt wurde, haben immer noch nicht alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. „Einige Bürger warten seit 10 Jahren auf die Rückzahlung der die rechtswidrig vereinnahmten Beträge, obwohl sie korrekt Widerspruch eingelegt und geklagt haben“, so der Barnimer Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER).

Denn manche Abwasserzweckverbände meinten im Wege „kreativer Rechtsauslegung“ Wege zu finden, sich der Geltung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entziehen. Sie erfanden hierzu nach den BVerfG-Beschlüssen am 12.11.2015 folgende Rechtsauffassung: Selbst, wenn es sich um Fälle handelt, die ihren Anschluss vor dem Jahr 2000 erhalten haben und selbst wenn die Anschlussnehmer ihre Bescheide nicht haben bestandskräftig werden lassen, gelte die Rechtsprechung des BVerfG nicht. Denn nach dem Jahr 2000 habe der Verband durch Beitritt neuer Gemeinden eine Umstrukturierung erfahren, wodurch ein Wechsel des Einrichtungsträgers vorläge, was einer „neuen“ Anlage gleichkomme, sodass der Vertrauensschutz nicht mehr gelte.

Noch in der letzten Wahlperiode wurde durch die Landesregierung die Existenz solcher Fälle geleugnet. Es wurde bestritten, dass es derartige Verfahren gäbe – selbst dann noch, als solche bereits offenkundig in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig waren. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 06.10.2021 (BVerwG 9 C 9.20) zu dem Ergebnis, dass eine solche Umgehung der Geltung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig ist, die betreffenden Altanschließerbescheide ebenfalls rechtswidrig sind. Hierzu stellt das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich fest, dass „es dem Satzungsgeber nicht zu[steht], durch die formale Ausgestaltung des Übergangs der öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger die Anwendbarkeit verfassungsrechtlicher Maßstäbe zu verhindern.“ Die Anschlussnehmer haben Anspruch auf Rückzahlung, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Péter Vida hierzu: „Die Versuche einiger Abwasserzweckverbände, sich um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu drücken, kosten am Ende Geld, die Kapazitäten der Gerichte und die Nerven der Bürger. Die Landesregierung muss im Sinne von Rechtstaatlichkeit und Rechtsfrieden diese Praxis endlich unterbinden!“

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert die Landesregierung daher in einem aktuellen auf, den Abwasserzweckverbänden in einem Rundschreiben die rechtliche Situation klarzumachen und aufzufordern, dass in diesen Fällen nun eine Rückzahlung zu tätigen ist. Es ist unzumutbar, wenn trotz dieses Grundsatzurteils wieder jeder einzelne Bürger separat den Instanzenweg beschreiten muss.

Zum Antrag „Abwasser auf die Mühlen der Justiz: Altanschließer erneut im Recht – Rückzahlungen jetzt auf den Weg bringen“ auf Parldok