Um seinen persönlichen Ego-Trip gegen die Bürger Bernaus in Sachen Nelkenstraße zum Gipfel zu treiben, greift der Bürgermeister nun zu immer abstruseren Methoden.
Wie bekannt hat die Stadtverordnetenversammlung auf ihrer jüngsten Sitzung die Beanstandung des Beschlusses zurückgewiesen und sich erneut mit deutlicher Mehrheit für den Teilerlass von Baubeiträgen entschieden. Hieraufhin erklärte das Rathaus die erneute Beanstandung, sodass nun die Kommunalaufsicht entscheiden muss.
Hierzu hat die Stadtverwaltung ihre rechtliche Sicht der Dinge geschildert, ohne wirklich Neues vorzutragen. Als Initiator der Erlassanträge war ich natürlich daran interessiert, die Schreiben, die zwischen Kreisverwaltung und Bernauer Stadtverwaltung hin- und hergegangen sind, zur Kenntnis zu bekommen. Es ist das grundlegende Recht von Stadtverordneten, ihre Anträge, die angenommen aber vom Bürgermeister torpediert worden sind, auch gegenüber der Kommunalaufsicht verteidigen zu können. Doch hierzu ist die Kenntnis aller Fakten und Schreiben nötig.
Die Kreisverwaltung stellt sich regelmäßig auf den Standpunkt, dass sie ihre Schreiben nicht an die Fraktionen der Bernauer SVV versenden müsse, sondern, dass es genüge, diese nur ans Rathaus zu schicken, weil dieses doch die Verteilung an die Fraktionen vornehme. Das Rathaus sieht hierzu aber keine Veranlassung, sodass – wie so oft – auch in dieser Angelegenheit uns nicht alle Schriftsätze zur Kenntnis gelangten. Als ich nun beantragt hatte, alle Schreiben offen zu legen, musste ich eine Woche warten, um die Antwort zu bekommen, dass das Rathaus dieses Begehren als Akteneinsichtsantrag deute, der zusätzlicher Begründung bedürfe. Eine Woche dafür, dass man gesagt bekommt, dass das Rathaus nichts macht.
Ich habe gegenüber dem Rathaus deutlich gemacht, dass diese Verheimlichungspolitik nicht hinnehmbar ist. Es ist die gesetzliche Pflicht der Verwaltung, die Informationen preis zu geben, die im Zusammenhang mit von der SVV gefassten Beschlüssen stehen. Dies hat mit dem Sonderfall der Akteneinsicht nicht zu tun, sondern unterfällt der generellen, gesetzlich verankerten Informations- und Auskunftspflicht.
Lesen Sie hierzu den Artikel der MOZ.
Mittlerweile hat das Rathaus eingelenkt und sich bereit erklärt, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Es geschehen also noch Wunder. Denn die Einhaltung politischer und rechtlicher Selbstverständlichkeit ist unter dem Regiment des Hubert H. durchaus ein Wunder…