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Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER im Barnimer Kreistag setzt sich gegen die vorgeschlagene neue Satzung der Kreisverwaltung zur Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege ein. Denn die Elternbeiträge werden für Krippenkinder in der Kindertagespflege um durchschnittlich 23% steigen. Doch dieser Zuschlag ist aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER intransparent und fehlerhaft berechnet worden. Bevor der Beschluss zur Erhöhung gefasst wird, fordert BVB / FREIE WÄHLER eine genaue Prüfung und hat dazu bereits komplexe Fragen sowohl zur Kreisverwaltung als auch im Landtag eingereicht.

Das Kita-Gesetz wurde kürzlich durch den Landtag angepasst, wodurch zum 01.08.2024 die Elternbeiträge für alle drei- bis sechsjährigen Kinder, die eine Kita oder Kindertagespflege besuchen, entfallen. Deswegen müssen die Beiträge für die Krippenkinder bis unter 3 Jahren nun von allen Kommunen geprüft und aktualisiert werden. Die Kindertagespflege wird durch das Land, die Landkreise und die Elternbeiträge finanziert. Die Höhe der Elternbeiträge in der Kindertagespflege wird durch die Landkreise berechnet und in einer Beitragssatzung festgelegt. Der Landkreis Barnim hat nun eine neue Beitragssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege erarbeitet und diese dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Einige Beispiele hieraus: Aktuell zahlen Eltern, die ihr Kind 40 Stunden pro Woche in der Kindertagespflege betreuen lassen und zusammen ein Netto-Jahresgehalt von 45.000 Euro haben, monatlich einen Elternbeitrag von 72 Euro, der ab August auf 89 Euro steigen würde. Bei einem gemeinsamen Jahresgehalt von 60.000 Euro würde der Beitrag von 164 auf 202 Euro steigen, bei einem Gehalt von 70.000 Euro von 256 auf 315 Euro. Doch die Berechnungen der Kreisverwaltung, die dem Satzungsentwurf zugrunde liegen, weisen einige Unklarheiten und Widersprüche auf. Außerdem werden die deutlichen Zuschläge offenbar nicht für eine Gehaltserhöhung für die Kindertagespflegepersonen verwendet, was immerhin eine sinnvolle Maßnahme wäre. Denn die Kindertagespflegepersonen erhalten durchschnittlich nur 80% des Gehalts von Erziehern in öffentlichen Kitas, die nach dem TVöD bezahlt werden. BVB / FREIE WÄHLER fordert vor Beschlussfassung eine detaillierte Berechnungsgrundlage sowie Aufschlüsselung, wofür die erhöhten Beiträge verwendet werden.

Evelyn Freitag, Kreistagsabgeordnete für BVB / FREIE WÄHLER: „Das Land Brandenburg hat im Kita-Gesetz klare Vorgaben bei der Berechnung der Elternbeiträge gemacht. Diese Vorgaben legt die Kreisverwaltung jedoch fehlerhaft aus und setzt andere Berechnungsgrößen an. Auch wurde im Satzungsentwurf zwar eine Vertretungsregelung aufgenommen, aber die Finanzierung einer verlässlichen Vertretung fehlt völlig. Beitragserhöhungen auf einer solch fehlerhaften und unvollständigen Berechnungsgrundlage lehnt BVB / FREIE WÄHLER klar ab. Es stellt sich zudem die Frage, warum die Kindertagespflegepersonen weiterhin deutlich weniger als Kita-Erzieher verdienen, wenn die Eltern einen vergleichbaren Betrag wie für eine Kita-Betreuung zahlen sollen.“

Kreistagsabgeordneter Péter Vida, der auch Landtagsabgeordneter für BVB / FREIE WÄHLER ist, hat bereits eine Anfrage bei der Landesregierung gestellt mit einigen Fragen zur korrekten Berechnung der Elternbeiträge sowie zu Fördermöglichkeiten der Kindertagespflegepersonen.

Péter Vida: „Wir müssen alles dafür tun, das Kindeswohl und die Entlastung der Eltern in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür werden wir als BVB / FREIE WÄHLER kämpfen.“

Die Beschlussvorlage der neuen Beitragssatzung für die Kindertagespflege können Sie hier finden: https://faw-2.barnim.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZduWqfPvCJGWEaqpeiSCFRE