Statement zur Antwort der Justizministerin auf Dringliche Anfrage zur Flucht des „Sadisten von Nauen“ aus der Sicherungsverwahrung
Zur Antwort von Justizministerin Hoffmann auf die Dringliche Anfrage zur Flucht des als „Sadist von Nauen“ bekannten Schwerverbrechers aus der Sicherungsverwahrung äußert sich der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) wie folgt:
„Gefährliche Schwerverbrecher zu Shopping-Touren nach Berlin zu fahren, wo diese dann entkommen, untergräbt das Vertrauen in die Justiz in diesem Land. Belebte Orte, die für Brandenburger Beamte weniger vertraut sein dürften, sind trotz verfassungsmäßiger Rechte keine tauglichen Ausflugsziele für Ausführungen. Es gibt für Schwerverbrecher kein Grundrecht auf Shopping im Europa-Center. Ob dies nach der Flucht auch zu Zuständigkeitsproblemen führte, bedarf einer näheren Untersuchung. Hierzu beantragen wir Akteneinsicht.
Die Bevölkerung erwartet zurecht, dass der Staat sie schützt. Wenigstens hätte die Öffentlichkeit nach der Flucht sofort informiert und die Fahndung mit Bild unverzüglich eingeleitet werden müssen. Dass Ministerin Hoffmann (CDU) kein Versäumnis darin sieht, dass dies erst mit 50 Stunden Verzögerung erfolgte, ist für uns unverständlich. Der Schutz der Bevölkerung wiegt schwerer als die Persönlichkeitsrechte gefährlicher Straftäter.
Insgesamt sind die Antworten der Ministerin auf unsere Dringliche Anfrage mehr als unbefriedigend und hinterlassen mehr neue Fragen, als beantwortet werden. Auf ein Gutachten zu verweisen, das dem Täter ‚keine Fluchtgefahr‘ bescheinigte und zu sagen, ‚Hinterher ist man immer klug‘, ist eines Ministers nicht angemessen. Diese Einstellung trägt nicht dazu bei, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Der Umgang mit dem Straftäter war angesichts der Umstände zu lax. Schließlich ist die Gefährlichkeit des zweifachen Vergewaltigers und Totschlägers der Grund, warum dieser nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung blieb.“