BVB / FREIE WÄHLER Fraktion thematisiert im Landtag rechtswidrige Ablehnung von Bürgerbegehren in Breese (Landkreis Prignitz)
In der Gemeinde Breese im Landkreis Prignitz sind innerhalb weniger Monate zwei kassatorische Bürgerbegehren erfolgreich durchgeführt worden. Das letzte hat mit 429 gültigen Unterschriften das erforderliche Quorum deutlich übertroffen.
In beiden Fällen hatte die Gemeindevertretung entgegen den Bestimmungen des § 15 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den Beschluss zum rechtmäßigen Zustandekommen des Bürgerbegehrens verweigert. Der Amtsdirektor des Amtes Bad Wilsnack/Weisen hat den ablehnenden Beschluss der Gemeindevertretung zwischenzeitlich beanstandet. In der 70. Sitzung des Brandenburger Landtags stellte die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion dazu eine Mündliche Anfrage. Wir fragten bei der Landesregierung nach, wie diese das wiederholt rechtswidrige und zögerliche Verhalten der Gemeindevertretung Breese beurteilt.
Für die Landesregierung antwortete Innenminister Stübgen. Zum Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf zwecks Ansiedlung einer Baufirma sagte er, dass sich dieses im Ergebnis bereits erledigt hatte, da die Baufirma ihr Kaufangebot zurückgezogen hat und die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht mehr erforderlich war.
In Bezug auf die Ablehnung des Beschlusses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Dorfplatzes als Grundfläche anstelle einer Veräußerung und die Beanstandung des Beschlusses durch den Amtsdirektor, erklärte er: „Dies nun rechtlich zu bewerten, ist der Landesregierung nicht möglich, denn es bleibt abzuwarten, ob die Gemeindevertretung den Beschluss erneut fasst und der Amtsdirektor ihn erneut beanstandet. Erst dann würde der Vorgang gemäß §55 der Kommunalverfassung der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Die zuständige Kommunalaufsicht hätte sodann eine Streitentscheidung zu treffen. Sie kann die Rechtsfolgen der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtmäßigkeit des Beschlusses in ihrer Entscheidung feststellen. Sofern der Landrat des Landkreises Prignitz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu diesem Sachverhalt Beratungsbedarf hat, wird er sich sicher an unser Ministerium des Innern und für Kommunales wenden und wir werden wie immer dort auch beratend zur Seite stehen. Entscheidungskompetenz haben wir in dieser Frage nicht.“
Nicht der erste derartige Fall
Unser Abgeordneter Matthias Stefke fragte daraufhin nach, ob das Ministerium aufgrund des geschilderten Vorgangs nun eine besondere Aufklärung gegenüber dem Amt Bad Wilsnack/Weisen über den rechtmäßigen Umgang mit Bürgerbegehren vornehmen werde. Laut Minister Stübgen sei dies zunächst die Aufgabe der unteren Kommunalaufsichtsbehörde. Für den Fall, der entschieden worden ist, habe er die Rechtsauffassung seines Ministeriums öffentlich erklärt, die auch dem entsprechenden Gerichtsbeschluss entspricht. Er gehe davon aus, dies sei bei der Gemeindevertretung bekannt.
Dass dies bekannt ist, kann man auf Grund der getroffenen Entscheidung allerdings wohl nicht voraussetzen. Die Rückfrage von Matthias Stefke, welche Rundschreiben und wie viele Informationsveranstaltungen es seit in Kraft treten der Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg seit dem 1. Juli 2021 gegeben hat, konnte Minister Stübgen nicht beantworten.
Auf die Frage hin, ob das Ministerium die Notwendigkeit sehe, in den turnusmäßigen Besprechungen in den unteren Kommunalaufsichtsbehörden insbesondere über den korrekten Umgang mit Bürgerbegehren nochmal ausdrücklich zu informieren, erwiderte Stübgen, dies erfolge regelmäßig.