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BVB / FREIE WÄHLER Bernau spricht sich für eine Stärkung der Ortsteile der Stadt aus. Hierzu soll eine in Bernau kaum beachtete Bestimmung der Brandenburgischen Kommunalverfassung genutzt werden.

So bestimmt § 46 Abs. 3, 3a, 6 BbgKVerf, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, zu regeln, dass Ortsteile in sie betreffenden Angelegenheiten verbindlich entscheiden können und die Stadtverordnetenversammlung diese Beschlüsse nur binnen 8 Wochen und zwar mit absoluter Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder aufheben kann.

Dadurch wird die Rolle der Ortsbeiräte deutlich gestärkt. Sie würden somit nicht mehr nur Empfehlungen aussprechen, denen die SVV folgen kann, sondern sie würden verbindliche Beschlüsse fassen, die nur mit einer qualifizierten Mehrheit gekippt werden können.

Somit könnten die Entscheidungsträger vor Ort über Angelegenheiten der Ortsbildpflege, Straßenunterhaltung, Nutzung öffentlicher Einrichtungen und andere ortsteilbezogene Anliegen mit einer höheren Durchsetzungskraft befinden.

Andere Orte wie etwa Wandlitz, Werneuchen oder Teltow machen von dieser Regelung Gebrauch – in Bernau besteht laut Hauptsatzung lediglich ein Anhörungsrecht.

Daher spricht sich BVB / FREIE WÄHLER dafür aus, die durch die Kommunalverfassung gegebenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen und so die Arbeit der Ortsbeiräte zu unterstützen.