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BVB / FREIE WÄHLER steht weiter an der Seite der Altanschließer

BVB / FREIE WÄHLER kritisiert das jüngste Urteil des Landgerichts Potsdam, in welchem die Staatshaftungsklage eines Altanschließers abgewiesen wurde. Nachdem die Landgerichte in Frankfurt (Oder) und Cottbus bereits eine zweistellige Zahl von Klagen positiv beschieden haben, stellt sich das Landgericht Potsdam nun quer.

Die juristische Begründung steht auf wackeligen Füßen. So behauptet das Landgericht, dass die klagende Bürgerin zunächst alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht hätte durchlaufen müssen. Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter Vida hält dem entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht juristisch nicht als letzte Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt und das Erheben einer Verfassungsbeschwerde in rechtlicher Hinsicht nicht als zumutbar anzusehen ist. Zudem verkennt das Landgericht, dass das Staatshaftungsgesetz der DDR keinen Anspruch „durch die Hintertür“ (wie das Landgericht Potsdam formuliert) darstellt, sondern fortgeltendes Brandenburger Landesrecht ist.

Ganz entschieden kritisieren wir die zynische Pressemitteilung des Landeswasserverbandstages, der das Urteil feiert. Während in den vergangenen Monaten eine Klage nach der anderen zugunsten der Bürger ausgegangen ist, riet der Interessenverband der Abwasserverbände zu Zurückhaltung. Jetzt, da es ein für ihn positives Urteil gibt, jubele er lautstark – und dies auf dem Rücken der Bürger …

Landtagsabgeordneter Vida findet hierzu klare Worte in der „Märkischen Oderzeitung“ und der „Potsdamer Neueste Nachrichten“.

Presseecho: 
Drei Urteile, zwei Meinungen – MOZ 24.08.2017
Altanschließer: Landgericht Potsdam lehnt Klage auf Staatshaftung ab – MOZ 24.08.2017
Altanschließer: Ein ganz anderes Urteil – Landgericht Potsdam lehnt Staatshaftung ab – PNN 24.08.2017 (nicht online verfügbar)

Lesen Sie das Urteil des Landgerichts Potsdam hier.
Lesen sie die Pressemitteilung des Wasserverbandastages hier.