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150 Gäste informierten sich auf Info-Veranstaltung in Strausberg – Bürger kritisieren, dass trotz BVerfG-Entscheid weiter geklagt werden muss

Strausberg (Märkisch-Oderland) war die vierte Station auf der Altanschließer-Info-Tour im Sommer 2017. Etwa 150 Gäste wollten wissen, wie es für sie nun weitergeht. Denn trotz Entscheid des Bundesverfassungsgerichts warten sie noch immer auf die Rückzahlung der von ihnen verfassungswidrig erhobenen rückwirkenden Beiträge.

Péter Vida gab ihnen einen ausführlichen Einblick in die Historie und die politischen Hintergründe der Altanschließerbeiträge. Im Anschluss vertieften Rechtsanwälte die notwendigen juristischen Schritte. In vielen Fallkonstellationen bedeutet dies, dass sie nun auf Staatshaftung klagen müssen, um ihr Geld zurückzuerhalten. Dass Verbände und Landesregierung trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den ersten positiven Urteilen in Sachen Staatshaftung weiterhin die Bürger zur Klage zwingen, führte zu Unverständnis und viel Kritik. Es besteht Wut auf Landesregierung und Abwasserzweckverbände. 

Presseecho:
Anwälte-Rat für Altanschließer – MOZ 06.07.2017 – Bildquelle: Gerd Markert/MOZ