Hohe Zahl von Bränden und Insolvenzen im Müllgewerbe – Antwort auf parlamentarische Anfrage verdeutlicht: Landesregierung ignoriert Problem
Brand bei der inzwischen insolventen GEAB in Bernau – Kosten für den Steuerzahler: 30 bis 40 Millionen Euro
Die Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Insolvenzen und Brände im Bereich der Abfallentsorgung und –verwertung“ sind besorgniserregend. So gab es von Anfang 2003 bis Ende 2014 insgesamt 637 Einsätze zu Bränden auf Mülldeponien oder in Recyclinganlagen. Das sind im Schnitt 53 Einsätze pro Jahr. Bedenkt man, dass es nur rund 300 Unternehmen im Bereich Abfallbeseitigung und Recycling gibt, ist dies eine enorm hohe Zahl.
Wir fragten die Landesregierung, wie sie die Zahl dieser Brände reduzieren will. Die Landesregierung verwies lediglich auf die seit Jahren geltenden Brandschutzbestimmungen. Dass diese wenig Wirkung zeigen, dürfte sich wohl spätestens nach der Auswertung des Jahres 2015 zeigen. Ein Armutszeugnis, wenn angesichts offensichtlicher müllwirtschaftlicher Probleme auf die allgemeinen Brandschutzbestimmungen verwiesen wird.
Zur Zahl der Insolvenzen im Bereich der Abfallentsorgung und -verwertung liegen der Landesregierung angeblich keine Zahlen vor. Angesichts der vielen Fälle von illegaler Müllentsorgung, Insolvenzverschleppung und Insolvenzbetrug sowie unliebsamen Hinterlassenschaften in diesem Wirtschaftsbereich ist diese Antwort nicht nachvollziehbar. So schätzte der Städte- und Gemeindebund die Kosten der Entsorgung dieser „herrenlosen“ Abfälle auf 160 Millionen Euro. Die Kommunen allein können diese Kosten nicht stemmen. Dazu Péter Vida: „Wir halten es für extrem nachlässig, dass die Landesregierung nicht einmal versucht, sich eine Übersicht zu verschaffen. Das Problem wird von ihr ignoriert.“
Zusätzlich stellten wir die Frage, wie viele Fälle es gibt, in denen nach Insolvenzen die nicht vorschriftsmäßig entsorgten Abfälle auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt wurden. Die Antwort zeigt, wie wenig sich die Landesregierung um die Folgen dieses Geschäftsmodells kümmert. Angeblich gab es seit dem Jahr 2000 nur einen einzigen Fall, in dem nach der Insolvenz die Abfälle auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt werden mussten. Die Kosten lagen bei 299.330,34 Euro. Wie kommt es, dass von der Landesregierung in den letzten 15 Jahren lediglich 0,19 % der erforderlichen Summe von 160 Millionen Euro ausgegeben wurden?
Zitat der Landesregierung: „Die Landesregierung geht davon aus, dass sie – soweit die Anlagen in ihre Zuständigkeit fallen – auf ihre Kosten die in den Anlagen insolventer Betreiber lagernden Abfälle dann entsorgen muss, wenn der Anlagenbetreiber oder andere dritte Personen nicht mehr haftbar gemacht werden können und von den Abfällen eine konkrete Gefahr für die Schutzgüter ausgehen. Dies war seit dem Jahr 2000 einmal der Fall.“
Kurzum: So lange keine unmittelbare Gefahr vom Müll ausgeht, lässt die Landesregierung ihn einfach liegen! Die Leidtragenden dieses Vorgehens sind die Kommunen, die Anwohner und die Natur.
Wir fragten die Landesregierung, wie sie verhindern will, dass weiterhin der Steuerzahler für die Entsorgung der Abfälle insolventer Entsorgungsunternehmen aufkommen muss.
Die Landesregierung verwies auf die Sicherheitsleistungen, die von den Unternehmen hinterlegt werden müssen. Angeblich sei das Problem damit gelöst. Ignoriert wird dabei, dass zahlreiche inzwischen insolvente Unternehmen diese Sicherheitsleistungen nicht hinterlegten (etwa die GEAB in Bernau) oder die angemeldeten Abfallmengen drastisch überschritten. Somit waren in vielen Fällen nicht genug Sicherheitsleistungen vorhanden. Dennoch wurde in diesen Fällen von Seiten der Behörden nicht eingeschritten, die Unternehmen konnten einfach weitermachen – mit bekannten Konsequenzen.
Auch zur Zahl der mit den Kontrollen vertrauten Mitarbeiter konnte oder wollte die Landesregierung keine Aussage treffen. Die vorgeschriebenen Kontrollintervalle lägen je nach Risikoeinstufung zwischen einem und drei Jahren. Drei Jahre – reichlich Zeit, um Tausende Tonnen Müll illegal anzuhäufen oder heimlich irgendwo verschwinden zu lassen.
Péter Vida: „Wir fordern von der Landesregierung, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Angesichts von nur rund 300 Unternehmen muss es möglich sein, die Kontrollintervalle zu verkürzen. Vor allem aber müssen die bestehenden Gesetze endlich durchgesetzt werden. In vielen Fällen – wie etwa bei der GEAB – wurde trotz bekannter Verstöße nicht oder zu spät eingegriffen. Die Folgen dürfen wie immer die Bürger vor Ort ausbaden.“
Presse-Reaktion:
Artikel der MOZ vom 07.09.2015
Artikel der PNN vom 08.09.2015
Artikel der MAZ-Print-Version vom 08.09.2015