Die Mehrheit der Bernauer Stadtverordnetenversammlung hat unsere Resolution zur Missbilligung des von Bürgermeister Handke angeordneten Polizeieinsatzes abgelehnt.
Damit bleibt ein übler, die Menschen der Stadt bei der Ausübung ihrer Bürgerrechte einschüchternder Akt des Bürgermeisters ohne Folgen. Erschreckend war, mit welch einer Verachtung und Pauschalverdächtigungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern argumentiert wurde.
So verstieg sich Maik Beyer (so genannte „Freie Fraktion“), zu behaupten, dass von der Bürgerinitiative und den Protesten gegen die Altanschließerbeiträgen sehr viel Bedrohung und auch Gewaltpotential ausgehe. Er meinte, dass jemand, der nichts zu verbergen habe, eine Polizeipräsenz auch hinnehmen können und fragte mich sodann, ob ich denn etwas zu verbergen hätte.
Diesen unappetitlichen Angriff auf grundlegende Menschenrechte, nämlich ungestört an einer Versammlung, in der es um die eigenen Zahlungspflichten geht, teilnehmen zu können, toppte nur noch Michael Herrmann (ebenfalls so genannte „Freie Fraktion“). Auf den Hinweis des SPD-Abweichlers und aufrechten Bürgerdemokraten Hellmund, dass von den Tausenden Rentnern, die vornehmlich von den Beiträgen betroffen sind, nun wahrlich keine Gewalt ausgehe, erwiderte der angebliche Vertreter Schönows Herrmann wie folgt: bei einer jüngst stattgefundenen Eigentümerversammlung in Baden-Württemberg ist auch einer ausgerastet, hat eine Pistole gezogen und hat drei Menschen ermordet und der Mörder war 71 Jahre alt – man könne also nie wissen.
Diese Entgleisung unterhalb von Bild-Zeitung-Niveau wiesen wir sofort zurück. Es kann nicht angehen, dass friedliche Demonstranten, die einfach nur ihr Grundrecht auf Versammlungs-, Rede- und Meinungsfreiheit wahrnehmen, pauschal kriminalisiert werden und damit ihr legitimer und legaler Protest diskreditiert wird.
Es ist ganz wichtig, dass es dem Bürgermeister und den ihn tragenden Fraktionen nicht gelingt, den ganz normalen Bürgerprotest durch plumpes Wiederholen von unverschämten und unwahren Beschuldigungen in Verruf zu bringen. Man darf nicht vergessen, dass es in der vorliegenden Materie um das gesetzlich verbriefte Recht auf Widerspruch gegen rechtlich höchst fragwürdige Beitragsbescheide geht. Bei einer Sitzung in geschlossenen Räumen, auf der die Bürger das gesetzliche Recht haben, sich zu informieren und Fragen zu stellen, Polizei und Sicherheitsdienst ohne erkennbaren Grund herbeizurufen, zeugt von Misstrauen gegenüber den Einwohnern der Stadt und ist entschieden abzulehnen.
Leider sah es die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung anders und angesichts zahlreicher Nein-Stimmen sogar aus der Fraktion der Linken wurde unsere Resolution schließlich abgelehnt.