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BVB / FREIE WÄHLER ergreift alle erdenklichen Maßnahmen zur Verhinderung der genehmigten Spielhalle in Biesenthal. So hat Kreistagsabgeordneter Péter Vida jetzt Akteneinsicht beim Bauordnungsamt beantragt.

Da es sich bei der Baugenehmigung, die an den Bauherrn erteilt wurde, um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung handelt, ist es nach Verwaltungsgerichtsordnung möglich, dass der Drittbetroffene (hier: die Stadt Biesenthal) nicht einen Monat, sondern ein Jahr Widerspruchsfrist hat. Auf diese Ausnahmebestimmung und die sich hieraus ergebenden prozessualen Sonderfolgen machen wir aufmerksam. Hierzu ist jedoch präzise festzustellen, wie genau die Baugenehmigung erteilt und die Amtsverwaltung hierüber informiert wurde. Leider werden bisher die hierzu erforderlichen Auskünfte gegenüber BVB / FREIE WÄHLER verweigert. Daher folgt nun der förmliche Akteneinsichtsantrag gegenüber der Kreisverwaltung.

Sollte sich aus der Akteneinsicht eine juristische Möglichkeit zur Anfechtung der Genehmigung eröffnen, wird BVB / FREIE WÄHLER kurzfristig entsprechende Anträge stellen.

Zugleich wird Stadtverordneter Detlef Klix das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, um ihn von einer anderen gewerblichen Nutzung zu überzeugen. Die Rückmeldungen aus der Biesenthaler Bevölkerung zeigen, dass eine breite Ablehnung gegenüber den Plänen zur Errichtung einer Spielhalle besteht.