Die Unabhängige Fraktion Bernau protestiert aufs Schärfste gegen den erneuten Missbrauch des Amtsblattes zu Wahlkampfzwecken durch Bürgermeister Handke. In der Ausgabe 3/2014 betreibt Handke offensichtlichen Wahlkampf und versucht somit von Amts wegen Einfluss auf den Ausgang des Bürgerentscheides über seine Abwahl am 30.03.2014 zu nehmen.

Hierbei nutzt Handke erneut das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Bernau, welches eigentlich politisch neutral zu sein hat. Es dient als offizielles, städtisches Bekanntmachungsmittel und darf nicht zur persönlichen, offensichtlich wahlkampfgerichteten Darstellung einzelner genutzt werden. Die politische Neutralitätspflicht bei staatlichem, amtlichem Handeln obliegt auch dem Bürgermeister. Das Amtsblatt wird aus Steuergeldern der Bürger der Stadt Bernau finanziert und muss sich hinsichtlich der Wahlentscheidungen neutral verhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung BVerfGE 44, 125, dessen Geltung seitdem unbestritten ist, unmissverständlich festgestellt, dass es „Staatsorganen von Verfassungs wegen versagt [ist], sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit […] Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“ Dies gilt aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung auch für Abwahlen und unterstaatliche Körperschaften wie Städte. Um einem Missbrauch durch Tarnung der Wahlkampfinhalte als scheinbare, angebliche Information vorzubeugen, hat das Bundesverfassungsgericht in derselben Entscheidung ebenfalls als Leitsatz festgestellt, dass hieraus „für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung [folgt] und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“ Genau hiergegen verstößt der Bürgermeister, wenn er scheinbare Arbeitsergebnisse mit klarem Bezug zum Abwahltermin in völlig undifferenzierter und jeglichen zeitlichen Zusammenhang zu den erwähnten Maßnahmen vermissen lassender Weise präsentiert.

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